Ein Angebot der Rechtsanwaltskanzlei Straf.Law

Einspruch gegen Strafbefehl durch Anwalt einlegen lassen

Nur 2 Wochen Einspruchsfrist. Strafbefehl jetzt hochladen, Frist anwaltlich prüfen und Einspruch einlegen lassen. Bevor der Strafbefehl rechtkräftig wird und Sie die Strafe akzeptieren müssen.

Bundesweit zum Festpreis für 399 € – inklusive Akteneinsicht, Aktenprüfung und Strategiegespräch mit Anwalt

StrafbefehlCheck Leistungskarte
Ausschließlich Strafrecht
100+ Bewertungen
Transparenter Festpreis
Bundesweit tätig

Ablauf: So funktioniert StrafbefehlCheck

In drei Schritten zum Einspruch gegen Ihren Strafbefehl – inklusive Akteneinsicht und persönlicher anwaltlicher Beratung zum Festpreis von 399 € inkl. gesetzlicher MwSt.

01

Strafbefehl hochladen

Übermitteln Sie Ihren Strafbefehl sicher über unser Online-Portal. Ihre persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.

02

Einspruch | Akteneinsicht

Ihr Strafverteidiger prüft den Strafbefehl und die Einspruchsfrist, legt Einspruch ein und beantragt Akteneinsicht.

03

Strategiegespräch

Ihr Strafverteidiger bespricht mit Ihnen die Beweislage, beantwortet Ihre Fragen und erläutert die möglichen nächsten Schritte.

Diese Leistungen sind im Festpreis enthalten

Sie erhalten ein klar definiertes anwaltliches Leistungspaket zum Festpreis von 399 Euro inklusive Mehrwertsteuer. So wissen Sie von Anfang an transparent, welche Leistungen enthalten sind – und welche nicht.

Rechtsanwalt Yannic Ippolito prüft den von Ihnen hochgeladenen Strafbefehl und die darin festgesetzten Rechtsfolgen.

Wir prüfen Ihre Einspruchsfrist priorisiert und grundsätzlich noch am selben Tag anhand Ihrer Angaben und Unterlagen. So erkennen wir frühzeitig, ob kurzfristiger Handlungsbedarf besteht.

Wir legen für Sie fristgerecht Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Bei kurzfristig ablaufender Frist erfolgt die Einlegung – sofern zeitlich noch möglich – noch am selben Tag. Voraussetzung ist, dass uns Ihr Strafbefehl und die erforderlichen Angaben rechtzeitig vor Fristablauf vorliegen.

Wir zeigen gegenüber dem Gericht Ihre anwaltliche Verteidigung an.

Wir beantragen Einsicht in die Ermittlungsakte, damit Sie wissen, auf welche Beweise Ihr Strafbefehl gestützt wird.

Nach Eingang der Akte erfolgt eine erste anwaltliche Sichtung der Beweislage und des Ermittlungsverfahrens.

Sie besprechen mit Rechtsanwalt Yannic Ippolito die Aktenlage, Ihre Fragen und die möglichen nächsten Schritte Ihrer Verteidigung.

Weitere Schriftsätze, die Vertretung in der Hauptverhandlung und Rechtsmittel sind nicht im 399-€-Paket enthalten. Wenn Sie uns anschließend mit der weiteren Verteidigung beauftragen, werden die bereits gezahlten 399 € vollständig auf das weitere Honorar angerechnet.

Strafverteidiger Yannic Ippolito

Rechtsanwalt Yannic Ippolito prüft Ihren Strafbefehl

Ihr Strafbefehl wird persönlich von Rechtsanwalt Yannic Ippolito geprüft. StrafbefehlCheck ist ein Angebot der Kanzlei Straf.Law – eine von Rechtsanwalt Ippolito gegründete Kanzlei mit ausschließlicher Tätigkeit und Spezialisierung im Strafrecht.

Mitgliedschaften:

Deutscher Anwaltverein
Deutsche Strafverteidiger Verein
Strafverteidiger Vereinigung NRW
Rechtsanwaltskammer DUS
Anwalt.de
Düsseldorfer Anwalt Verein

Ausschließlich Strafrecht

Rechtsanwalt Yannic Ippolito ist ausschließlich im Strafrecht als Strafverteidiger tätig – mit besonderem Schwerpunkt im allgemeinen Strafrecht, Sexualstrafrecht und Jugendstrafrecht.

Dozent für Strafrecht

Yannic Ippolito lehrt seit 2019 Strafrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und ist in der strafrechtlichen Ausbildung im Referendariat am Landgericht Düsseldorf tätig.

Von Mandanten empfohlen

Über 100 positive Bewertungen auf anwalt.de dokumentieren die Erfahrungen bisheriger Mandanten mit der anwaltlichen Beratung und Strafverteidigung.

Kosten: Einspruch zum Festpreis für 399 Euro

StrafbefehlCheck kostet einmalig 399 € inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Festpreis gilt für das klar definierte Leistungspaket von der Prüfung Ihres Strafbefehls bis zum persönlichen Strategiegespräch nach Eingang der Ermittlungsakte.

Wenn Sie Rechtsanwalt Yannic Ippolito anschließend mit Ihrer weiteren Verteidigung beauftragen, werden die bereits geleisteten 399 € vollständig auf das hierfür gesondert vereinbarte Honorar angerechnet.

Festpreis

399,- €

/ einmalig

inkl. MwSt

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Prüfung des Strafbefehls
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Prüfung der Einspruchsfrist
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Einspruch einlegen
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Anzeige der Verteidigung
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Antrag auf Akteneinsicht
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Sichtung der Ermittlungsakte
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Strategiegespräch mit Anwalt
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100% Anrechenbar bei weiterer Verteidigung

StrafbefehlCheck.law Strafbefehl anwaltlich prüfen lassen zum Festpreis

Häufige Fragen

1. Was kostet ein Anwalt für den Einspruch gegen einen Strafbefehl?

StrafbefehlCheck kostet einmalig 399 € inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Im Festpreis enthalten sind die Prüfung des Strafbefehls und der Einspruchsfrist, die Einlegung des Einspruchs, die Beantragung der Akteneinsicht, die erste anwaltliche Sichtung der Ermittlungsakte sowie das persönliche Strategiegespräch mit Rechtsanwalt Yannic Ippolito.

Entscheiden Sie sich anschließend für eine weitere Verteidigung, werden die bereits gezahlten 399 € vollständig auf das hierfür vereinbarte Honorar angerechnet.

2. Wie lange habe ich Zeit, Einspruch gegen meinen Strafbefehl einzulegen?

Die Einspruchsfrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung des Strafbefehls (§ 410 StPO). Der Einspruch muss innerhalb dieser Frist bei dem Gericht eingehen, das den Strafbefehl erlassen hat.

Deshalb behandeln wir die Prüfung Ihrer Einspruchsfrist besonders dringend. Nach Ihrer Beauftragung prüfen wir grundsätzlich noch am selben Tag, wann die Frist abläuft und ob sofort gehandelt werden muss.

Ist die Frist bereits weit fortgeschritten, kann der Einspruch – sofern dies zeitlich noch möglich ist – noch am selben Tag fristwahrend eingelegt werden. Entscheidend ist, dass uns Ihr Strafbefehl und die erforderlichen Angaben rechtzeitig vor Ablauf der Frist vorliegen.

Je näher das Fristende rückt, desto wichtiger ist es daher, den Strafbefehl sofort hochzuladen und die Beauftragung abzuschließen.

3. Reicht es aus, den Strafbefehl bei StrafbefehlCheck hochzuladen?

Nein. Allein das Hochladen des Strafbefehls wahrt die Einspruchsfrist noch nicht. Der Einspruch muss fristgerecht beim zuständigen Gericht eingehen.

Nach Ihrer Beauftragung wird deshalb zuerst und priorisiert die Einspruchsfrist geprüft. Diese Prüfung erfolgt grundsätzlich noch am selben Tag. Besteht kurzfristiger Handlungsbedarf, legen wir den Einspruch – soweit dies zeitlich noch möglich ist – noch am selben Tag fristwahrend für Sie ein.

Laden Sie Ihren Strafbefehl deshalb möglichst frühzeitig hoch. Insbesondere bei einer in Kürze ablaufenden Frist sollten Sie nicht bis zum letzten Tag warten.

4. Ist die Akteneinsicht im Festpreis von 399 € enthalten?

Ja. Wir beantragen nach der Einlegung des Einspruchs Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Eingang wird die Akte erstmals anwaltlich gesichtet und Ihnen soweit möglich digital zur Verfügung gestellt.

Anschließend besprechen Sie die Beweislage, Ihre Fragen und die möglichen weiteren Schritte persönlich mit Rechtsanwalt Yannic Ippolito.

5. Muss ich nach dem Einspruch gegen den Strafbefehl vor Gericht?

Nach einem zulässigen Einspruch sieht das Gesetz grundsätzlich die Anberaumung einer Hauptverhandlung vor (§ 411 StPO).

Es gibt jedoch Konstellationen, in denen das Verfahren auch anders fortgeführt oder ohne Hauptverhandlung entschieden werden kann. So kann etwa bei einem auf die Höhe der Tagessätze beschränkten Einspruch unter bestimmten Voraussetzungen durch Beschluss entschieden werden (§ 411 StPO).

Ob und wie das Verfahren in Ihrem Fall weitergeführt werden sollte, besprechen Sie nach der Akteneinsicht im Strategiegespräch mit Rechtsanwalt Yannic Ippolito.

6. Ist die Vertretung in einer Hauptverhandlung in den 399 € enthalten?

Nein. Der Festpreis umfasst die auf der Website beschriebenen Leistungen bis einschließlich der ersten Sichtung der Ermittlungsakte und des persönlichen Strategiegesprächs.

Eine darüber hinausgehende Verteidigung, insbesondere die Vertretung in einer Hauptverhandlung, wird nur nach gesonderter Beauftragung übernommen. Die bereits gezahlten 399 € werden bei einer weiteren Verteidigung vollständig angerechnet.

7. Kann ich StrafbefehlCheck bundesweit nutzen?

Ja. StrafbefehlCheck wird bundesweit angeboten und kann bei Strafbefehlen aller deutschen Gerichte genutzt werden. Die Beauftragung, Prüfung der Unterlagen, Einlegung des Einspruchs und die weitere Kommunikation erfolgen digital – unabhängig davon, wo Sie wohnen oder welches Gericht den Strafbefehl erlassen hat.

Strafbefehl erhalten?

Lassen Sie jetzt die Einspruchsfrist anwaltlich prüfen und Einspruch einlegen, bevor der Strafbefehl rechtskräftig wird und Sie die Strafe akzeptieren müssen.

399 € Festpreis · Bundesweit · 100% anrechenbar bei weiterer Verteidigung